Bonn - 700.000 Prepaid-Verträge hat die Telekom im ersten Quartal 2010 gekündigt. Das teilte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit. Dies geschehe dann, wenn jemand sein Gesprächsguthaben zwei Jahre nicht auflade und zwei Monate nicht benutze. Der Kunde werde immer schriftlich vorgewarnt und habe dann vier Wochen Zeit, sein Handy aufzuladen. Grund sei, dass die ungenutzten Karten Kapazitäten binden würden
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wirft der Telekom vor, keine Rechtsgrundlage für das Verfahren zu haben, den Kunden vor die Wahl zu stellen "Friss oder Stirb": "In den AGB der Telekom lässt sich kein Anhaltspunkt für einen solchen Schritt entdecken", sagt Verbraucherschützer Boris Wita. Vielmehr heiße es darin, dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit laufe.
Dieses Vorgehen sei umso ärgerlicher, da auch Kunden betroffen seien, die noch Guthaben auf ihrer Karte haben, das Handy jedoch längere Zeit nicht nutzten, sagt Wita. Gekündigte Telekom-Kunden sollten daher in jedem Fall auf die Erstattung des noch nicht verbrauchten Guthabens pochen.
Der Telekom-Sprecher verweist darauf, dass das Unternehmen "selbstverständlich Restguthaben erstattet". Doch das sei vielen Kunden nicht bewusst, kritisiert Verbraucherschützer Wita.






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