Verbraucher können künftig einmal pro Jahr kostenlos ihre Bewertung bei Auskunfteien wie der Schufa abfragen. Das ist eine der Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die am 1. April in Kraft treten.
Die Auskunfteien müssen laut des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale in Berlin auf Anfrage nicht nur den sogenannten Score-Wert mitteilen, anhand dessen zum Beispiel Banken oder Versandhändler die Bonität der Kunden einschätzen. Ebenso müssten sie offenlegen, aus welchen Daten der Score-Wert errechnet wurde und wie diese gewichtet wurden.
Und auch Unternehmen müssten künftig kostenlos mitteilen, wenn sie wegen eines schlechten „Scores“ einen Vertrag abgelehnt haben.
Die Verbraucherschützer raten dazu, die jährliche Gratis-Information zu nutzen.
Denn wer seine Daten — etwa zu Familienstand, Einkommen, Vermögen oder Zahlungsmoral — prüft, könne Fehler leichter aufdecken und Korrekturen verlangen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.
Das kann sich lohnen: Je schlechter sein Score-Wert ist, desto geringere Chancen habe ein Verbraucher, einen Kredit oder Vertrag zu guten Konditionen zu bekommen.
Score-Werte ab 98 Prozent gelten als gut.
Ein Musterbrief für die Anfrage lässt sich unter http://dpaq.de/qyF2L herunterladen. Weitere Informationen: www.vz-nrw.de/scoring






english
Orci rutrum lacus feugiat egestas venenatis Sed dolor condimentum montes ornare.
Non ante gravida eros quis justo sed nonummy et Donec et.
Dolor ut id enim dolor auctor a Aenean Vestibulum lorem egestas.
Orci rutrum lacus feugiat egestas venenatis Sed dolor condimentum montes ornare.



