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Weg für Reform der Jobcenter ist frei

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Der Weg für eine Neuorganisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist frei. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verständigten sich Union, FDP und SPD in der Nacht zum Samstag im Grundsatz auf eine Reform der Jobcenter, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte..

Geplant ist nach Angaben aus Verhandlungskreisen eine Änderung des Grundgesetzes, die Zahl der sogenannten Optionskommunen soll steigen.

An der Arbeitsgruppe waren neben dem Arbeitsministerium Vertreter der Länder sowie die Fraktionen von Union, FDP und SPD beteiligt. Das Ministerium soll den Angaben zufolge nun auf Grundlage der Einigung konkrete Gesetzestexte erarbeiten. Dem Kompromiss könnten die Verhandlungspartner dann schon am Mittwoch in einem Spitzengespräch mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier endgültig zustimmen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Organisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose bis zum 1. Januar 2011 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die bundesweit 346 Jobcenter sind Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Kommunen und Arbeitsagenturen, die Langzeitarbeitslose und ihre Familien betreuen. Das Verfassungsgericht hatte diese gemeinsame Betreuung beanstandet, da für die Bürger die Verantwortlichkeiten klar erkennbar sein müssten.Anstatt die Struktur der Jobcenter zu ändern, soll nun in die Verfassung geschrieben werden, dass bestimmte Formen der Zusammenarbeit möglich sind. Die Grundgesetzänderung benötigt in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit, weshalb die Regierungskoalition auf die Mitarbeit der SPD angewiesen ist.

Die Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern einigte sich den Angaben zufolge zudem darauf, die Zahl der sogenannten Optionskommunen von 69 auf 110 zu erhöhen. Diese Landkreise und Städte betreuen Langzeitarbeitslose in Eigenregie ohne die Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Einigung war hier nötig, da die Lösung als Feldversuch bis Ende 2010 befristet war. Für diesen Punkt ist eine Grundgesetzänderung nicht nötig.

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