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Konten leer: Panne beim Pfändungsschutz

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Das neue Gesetz zum Pfändungsschutz sorgt bundesweit für Probleme: Vor allem Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger kommen derzeit nicht oder nur noch zum Teil an ihr Geld auf dem neuen Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) heran.

«Wir haben das Problem erkannt und versuchen, eine möglichst unbürokratische Lösung zu finden», sagte ein Sprecher des Bundesjustizministerium auf dpa-Anfrage. Das Gesetz war Anfang Juli in Kraft getreten.

Grund für die Panne ist offensichtlich eine Regelungslücke im Gesetz. Danach steht P-Konto-Inhabern für jeden Kalendermonat zwar ein Freibetrag zu. Für Singles sind das 985 Euro. Sofern am Ende eines Kalendermonats aber noch ein Guthaben vorhanden ist, das den geschützten Freibetrag übersteigt, wird dieser Betrag jedoch vom Geldinstitut an den Pfändungsgläubiger überwiesen.

Staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld werden wie meist auch Gehälter regelmäßig im Voraus für den Folgemonat überwiesen. Das führt dazu, dass ein P-Konto am Anfang des Monats ein geschütztes Guthaben aufweist, die neue Gutschrift am Monatsende dann aber nicht mehr geschützt ist. Die P-Kontoinhaber bekommen beim Geldabheben am Automaten dann angezeigt: «Momentan keine Verfügung möglich.»

Nach Expertenschätzung gibt es 100 000 bis 200 000 P-Konten. In wie vielen Fällen der Kontozugriff verweigert wurde, ist nicht bekannt. Das Justizministerium rät den Betroffenen, eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages bei den Rechtspflegern der Amtsgerichte zu beantragen. Dies sei kostenlos möglich.

Die Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), Michaela Roth, nannte die Situation für Nutzer von P-Konten unhaltbar. «Die öffentliche Hand ist dringend gefragt, diesen Fehler im Gesetz zu korrigieren.» Den Kreditinstituten seien «die Hände gebunden, da sie Beträge, die über das pfändungsgeschützte Guthaben hinaus gehen, dem Gläubiger nicht vorenthalten dürfen».

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Konten leer: Panne beim Pfändungsschutz
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