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Ohrfeige für den Gesetzgeber

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Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

Die klare Entscheidung der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während FDP, Linke und Grüne am Dienstag die Entscheidung begrüßten, kamen von Union und Polizei nachdenkliche und zum Teil kritische Stimmen. Die Karlsruher Richter hatten zuvor das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Löschung der Daten angeordnet.

Die Karlsruher Richter hatten zuvor das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Löschung der Daten angeordnet.

„Das ist ein guter Tag für die Grundrechte“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Linie treu geblieben sei, sich für die informationelle Selbstbestimmung starkzumachen. Er erinnerte hier an die Urteile zum großen Lauschangriff und zur Online-Durchsuchung. „Diese Entscheidung ist in gewisser Hinsicht sogar noch eine härtere Ohrfeige für den Gesetzgeber“, sagte Schaar. Denn die Richter hätten das Gesetz nicht nur als verfassungswidrig bezeichnet, sondern sogar für nichtig erklärt. Damit müssten alle Daten unverzüglich gelöscht werden. Das gelte auch für diejenigen, die bereits an die Behörden weitergeleitet wurden.

Nach Einschätzung des obersten Datenschützers hat das Karlsruher Urteil auch Auswirkungen auf ähnliche Vorhaben in der Europäischen Union wie das kürzlich vom Europaparlament gekippte Gesetz zur Weitergabe von Bankdaten (Swift) sowie die Weitergabe von Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger sagte: „Das ist ein wirklicher Tag zur Freude.“ Die FDP-Politikerin sprach von einem „herausragend guten Tag“ für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Zugleich sagte Leutheusser-Schnarrenberger: „Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen.“ Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten. Leutheusser-Schnarrenberger sieht zugleich die Koalition gestärkt für die Datenschutzvorhaben von Union und FDP. Dies unterstreiche der Zuruf aus Karlsruhe unmissverständlich. Zusammen mit der EU- Kommission müsse nun das weitere Vorgehen beraten werden. Das Urteil werde genau geprüft, es bestehe kein Grund zur Eile: „Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse.“

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